Corona-Beschlüsse vom 10.08.2021

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

vor dem Hintergrund steigender Inzidenzwerte hat die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundesregierung am 10. August Beschlüsse zur weiteren Ausrichtung der Corona-Eindämmungs-Politik getroffen.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse.

Bereits ab dem 23. August 2021 soll mittels entsprechender Landesregelungen der Zugang zu bzw. die Nutzung von Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseursalons und Kosmetikstudios), Sport im Innenbereich, Gottesdiensten, Veranstaltungen im Innenraum sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen nur für Geimpfte, Genesene und (negativ) Getestete möglich sein („3G-Regel“). Anerkannt werden sollen negative Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind oder negative PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Die Länder können jedoch Regelungen vorsehen, dass die 3-G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

Zur neuen Entwicklung gehört ab dem 11. Oktober 2021 dann auch der Wegfall kostenfreier Bürgertests für alle, die keine kostenlose Impfung wollen. So soll die Bereitschaft noch nicht geimpfter Personen zu einer Corona-Impfung erhöht werden.

Die Landesverordnung S-H ist zwar noch nicht veröffentlicht, es werden aber keine Änderungen gegenüber diesen bundeseinheitlichen Beschlüssen erwartet.

Im Kreis Schleswig-Flensburg ist der Inzidenzwert heute zwar noch knapp unter 35, wird bis zum 23. August aber sicher auch über 35 sein, so wie bereits in der Stadt Flensburg.

Die vollständigen Beschlüsse finden Sie als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 2021-08-10_Anlage_ Beschluss 10.08.2021