Corona-Härtefallhilfen

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

die Bundesregierung und Bundesländer haben einen gemeinsam finanzierten Corona-Härtefallfonds in einer Gesamthöhe von 1,5 Mrd. Euro für 2021 aufgelegt. Damit sollen in besondere Konstellationen Förderungslücken kompensiert werden, wenn davon betroffene Betriebe bisher keine Unterstützung oder Zugang zu den bisherigen Corona-Hilfen erhalten haben. Das könnte z.B. denkbar sein, wenn die Dezemberhilfe nicht greift. Es handelt sich dabei aber um Ermessensleistungen der jeweiligen Bundesländer, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Höhe einer ggf. möglichen Förderung hängt unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe solle im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Antrag ist ausschließlich durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Anwälte, Berater) zu stellen. Dies ist seit dem 18.05.2021 möglich. Die länderspezifischen Regeln und Antragszugänge sind per unten stehendem Link im Internet zu finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 2021-05-21_Anlage_Infoschreiben_18 Mai2021