Über uns

Über uns

Leitbild der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land mit BGA und der Grenzland Fördergesellschaft des Handwerks und Gewerbes mbH

"Wir stehen für qualifizierte Aus- und Weiterbildung durch fachspezifische und soziale Kompetenz."

Wir sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen und sehen unsere Aufgabe im Erarbeiten und adressatengerechten Weitergeben von Wissen. Dabei fördern und fordern wir unsere Lehrgangsteilnehmenden, pflegen einen wertschätzenden Umgang und verfolgen qualitätsbewusst die maßnahmebezogenen Zielstellungen. Wir zeichnen uns darüber hinaus durch eine besonders enge Verbindung mit der Wirtschaft aus und verstehen uns als kundenorientiertes Unternehmen. Dementsprechend richten wir unser Dienstleistungs- und Weiterbildungsangebot an den Bedürfnissen unserer Mitgliedsbetriebe aus und passen unser Angebot fortlaufend den aktuellen Gegebenheiten an.

Hauptgeschäftsführer Martin Hanisch, Kreishandwerksmeisterin Kathrin Bindbeutel und Geschäftsführerin Anja Callsen

Die Handwerksorganisation

Die Organisation des Handwerks hat eine lange Tradition, die mit den Zünften ihren Anfang nahm. Heute steht die Handwerksstruktur auf zwei Säulen: Handwerkskammern und Innungen.

Die 54 Handwerkskammern in Deutschland sind die gesetzliche Vertretung aller deutschen Handwerker. Für die selbstständigen Handwerker besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der für sie zuständigen Handwerkskammer (Bezirksebene).

In der Handwerksordnung sind die hoheitlichen Aufgaben einer Handwerkskammer, wie das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung oder das Sachverständigenwesen festgelegt. Darüber hinaus vertritt die Handwerkskammer die Interessen ihrer Mitglieder und die Darstellung des Handwerks in Politik und Öffentlichkeit. Dazu kommen unterschiedlichste Dienstleistungen, die für die Mitgliedbetriebe kostenlos angeboten werden.

Alle Innungen einer Stadt, eines Landkreises oder einer bestimmten Region bilden zusammen eine Kreishandwerkerschaft. Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.

Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks. Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.

Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen fällt in diesen Aufgabenbereich.

Der Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Flensburg als Interessenvertretung der Betriebe im nördlichen Schleswig-Holstein erstreckt sich auf die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreie Stadt Flensburg. Ihr gehören etwa 10.000 Mitgliedsbetriebe an.

Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss aller Handwerksinnungen, fachunabhängig, die in einem bestimmten Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig wird.

Die Aufgabe der Kreishandwerkerschaft besteht darin die Gesamtinteressen der selbständigen Handwerker zu wahren und die Handwerksinnungen in ihren Aufgaben zu unterstützen. Die gesetzliche Mitgliedschaft der Innungen in der Kreishandwerkerschaft ist in den §§ 86ff. HandwO geregelt.

Die Kreishandwerkerschaft wird geleitet von einem/von einer gewählten Kreishandwerksmeister/in, der/die aus dem Kreis der angehörigen Innungsobermeister/innen kommt. Die laufenden Geschäfte werden von einem/von einer hauptamtlichen Geschäftsführer/in wahrgenommen.

Im Handwerkskammerbezirk Flensburg gibt es sechs Kreishandwerkerschaften.Sie haben die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen ihrer angeschlossenen Handwerksinnungen in ihrem jeweiligen Bezirk wahrzunehmen.

In berufsspezifischen und fachtechnischen Fragen sind sie ein wichtiger Ansprechpartner für jeden Handwerksbetrieb.

Insbesondere in Fragen des Arbeits- und Tarifrechts wenden die Handwerksunternehmen sich an ihre Innung bzw. ihre Kreishandwerkerschaft. Hier besteht auch die Möglichkeit einer Vertretung vor dem Arbeits- bzw. Sozialgericht.

Die Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land vertritt die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen des Bezirkes Flensburg Stadt und Land (Kreisfreie Stadt Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg). Die Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land ist mit 11 Innungen und ca. 600 Mitgliedsbetrieben eine starke Gemeinschaft mit handfesten Vorteilen für die Handwerksunternehmen.

Kreishandwerkerschaft Flensburg Innungen Icons
Kreishandwerkerschaft Flensburg Innungen Icons

Eine Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für einen Landkreis). In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern.

Die wesentlichen Aufgaben der Innungen nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
  • Pflege des Gemeingeist und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
  • Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen

  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z.B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
  • Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig (im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer).

Die Rechtsform der Innungen ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Innungen haben meistens ihre Geschäftsstelle in den Kreishandwerkerschaften.