Öffnungsschritte der Landesregierung S.-H. ab 31.05.2021
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
für das Handwerk von besonderer Bedeutung sind folgende Änderungen ab Montag, 31. Mai 2021:
- Ab Montag dürfen sich in Innenräumen wieder bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.
- Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze wie Feste und Empfänge können wieder stattfinden – unter Auflagen mit bis zu 25 Personen in Innenräumen und bis zu 50 Personen draußen. Dies gilt auch für Veranstaltungen im privaten Raum, wobei hier geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt werden.
- Auch Märkte (Flohmärkte, Messen usw.) sind im Innenbereich wieder möglich – unter Auflagen mit bis zu 125 Personen. Im Außenbereich sind maximal 250 Personen gestattet.
- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 250 Personen (Außenbereich) bzw. 125 Personen (Innenbereich) möglich.
- Außerschulische Bildungsangebote sind auch innerhalb geschlossener Räume wieder möglich.
Im Anhang erhalten Sie den Überblick über die geplanten weiteren Öffnungsschritte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land