Verlängerung telefonische AU-Bescheinigung bis 31.03.2021
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erneut bundesweit die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese beschlossen.
Diese war zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen wurde nun diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um weitere 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert.
Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen. Die Pressemitteilung des G-BA erhalten Sie anliegend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
RS 41 – Anlage_Corona_Verlaengerung-telefonische-AU
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