Verlängerung telefonische AU-Bescheinigung bis 31.03.2021

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat  erneut bundesweit die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese beschlossen.

Diese war zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen wurde nun diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um weitere 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert.

Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen. Die Pressemitteilung des G-BA erhalten Sie anliegend.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 41 – Anlage_Corona_Verlaengerung-telefonische-AU