Aktuelle Novelle des Infektionsschutzgesetzes / einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

es hat der Bundestag am 10. Dezember in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen.

Unter anderem ist auch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht (…) beschlossen worden, die zum 15. März 2022 in Kraft treten wird. Potenziell betrifft dies auch externe Personen, die sich zur Erledigung beruflicher Tätigkeit zumindest vorübergehend (mehr als jeweils nur wenige Minuten) in einer der unmittelbar betroffenen Einrichtung aufhalten.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2021-12-17_Anlage_21211210 – Novelle_IfSG_einrichtungsbezogene_Impfpflicht