Aktuelle Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Stand 07.12.2021

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

beigefügt erhalten Sie eine aktuelle Zusammenstellung verschiedener Hilfen vom UV Nord für Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 07.12.2021.

Wichtige Änderungen für Schleswig-Holstein auf einen Blick:

  • Härtehilfen in Schleswig-Holstein:
    • Die Antragsfrist der Härtehilfe Schleswig-Holstein wird zunächst bis 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Überbrückungshilfe III Plus:
    • Die Bundesregierung hat angekündigt, für Unternehmen die ÜBH III Plus als ÜBH IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 fortzuführen. Grundsätzlich bleiben die Zugangsvoraussetzungen der ÜBH III Plus bestehen. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen, die Corona-bedingten Umsatzrückgang von min. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen können. Sie bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Unternehmen, die Umsatzausfälle von mehr als 70% nachweisen können, bekommen in er ÜBH IV zukünftig bis zu 90% ihrer Fixkosten erstattet.
    • Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.
  • Neustarthilfe Plus:
    • Für die von der Corona-Pandemie betroffenen Soloselbstständigen wurde der Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022 erweitert. Soloselbstständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also für diesen Zeitraum bis zu 4.500 Euro.
    • Die Antragsfrist der Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Juli bis September 2021 wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2021-12-13_Anlage_07_12_2021 – Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder