Die aktuelle Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
anbei übersenden wir eine vom Arbeitgeberverband FL-SL-ECK zusammengestellte Zusammenfassung zu den Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die am 10.09.2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 24.11.2021 gelten wird.
Die entscheidenden Änderungen sind
- die Berücksichtigung des Impf- und Genesungsstatus bei innerbetrieblichen Anweisungen zu Masken, Abstand und Raumgröße
- die Freistellungspflicht bei impfwilligen Mitarbeitern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
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