Die aktuelle Corona-Arbeitsschutz-Verordnung

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

anbei übersenden wir eine vom Arbeitgeberverband FL-SL-ECK zusammengestellte Zusammenfassung zu den Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die am 10.09.2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 24.11.2021 gelten wird.

Die entscheidenden Änderungen sind

  1. die Berücksichtigung des Impf- und Genesungsstatus bei innerbetrieblichen Anweisungen zu Masken, Abstand und Raumgröße
  1. die Freistellungspflicht bei impfwilligen Mitarbeitern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2021-09-08_Anlage_Die aktuelle Corona-VO