Aktuelle Informationen zu Corona!

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

anbei finden Sie den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der SARS-CoV2-Pandemie, gültig ab Montag, 2. November 2020 sowie den Kommentar des ZDH.

In aller Kürze grob:

  • Die Infektionsdynamik soll unterbrochen werden.
  • Kindergärten, KiTas und Schulen sollen offen bleiben.
  • Dazu ist es aus Sicht der Konferenzteilnehmer notwendig, die Kontakte auf das nötigste Minimum zu reduzieren.
  • Friseure und Fußpflege dürfen geöffnet bleiben, Kosmetikstudios jedoch nicht!

Für die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen sollen mit 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats bis 50 Mitarbeiter (ab 50 Mitarbeiter 60 – 75%) ausnahmslos entschädigt werden.

Insgesamt soll im Handwerk, Industrie und Mittelstand ein sicheres Arbeiten ermöglicht werden. Hygienekonzepte sind nochmals anzupassen. Verstöße werden sanktioniert. Verstärkte Kontrollen sind zu erwarten. Auch im Handwerk, aber nicht in Privatwohnungen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 37 – Anlage 1-BKMPK28102020

RS 37 – Anlage 2_ZDH-Hwo Corona_Bund-Länder-Vereinbarung 28 10 2020