Aktuelle Informationen zu Corona

Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe sowie MPK-Beschluss (Anlage) ohne Sonderregeln für Schleswig-Holstein (privat 10 statt 5 Personen – und andere)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als erneutes Update zu unseren Corona-Rundschreiben erhalten Sie die aktuellen Informationen zur Überbrückungshilfe II und zur Novemberhilfe.

Ab sofort können Anträge für die so genannten Corona-Novemberhilfen gestellt werden. Zunächst werden auch nur Abschläge gewährt. Nach den Aussagen von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sei es umso wichtiger, dass die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Anträge rasch stellen. Das Land stellt hierfür 130 zusätzliche Kräfte ein.

Nach Mitteilung des Bundes können Soloselbständige einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen.

Für die Authentifizierung ist ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.

Die bewilligte Summe wird direkt an die Antragstellenden ausgezahlt. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen so genannten prüfenden Dritten, also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte. Der Bund hat hierfür Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfen beschlossen, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.

Nach den Aussagen von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz habe der Bund zugesichert, dass die Abschlagszahlungen einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt werden sollen. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung sei nicht notwendig.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Info-Hotline 0431 – 550 73 34 12

ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de

 

Link Überbrückungshilfe II

Hier auch nochmal der Link für die Überbrückungshilfe II: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Corona-Überbrückungshilfe (schleswig-holstein.de)

 

Nachdem seit Ende Oktober Anträge gestellt werden konnten, so werden nach dem abgeschlossenen EU-Notifizierungsverfahren seit dieser Woche die Gelder ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 40 – Anlage_bkmpk26112020end