Corona Virus aktuelle Informationen
Corona Virus
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
die Auswirkungen des Virus beeinflussen unser aller tägliche Arbeit zunehmend. Wir erhalten täglich hunderte von Seiten an Informationen dazu. Diese leiten wir nicht einfach an Sie weiter, was für Sie als Betriebsinhaber sicherlich nicht hilfreich wäre. Wir haben stattdessen die aktuellen Informationen hier gezielt gefiltert und geben Ihnen untenstehend einen Ablauf weiter, wie es sich aktuell konkret verhält, wenn bei Ihnen z.B. durch Arbeitswegfall die Mitarbeiter nicht mehr ausgelastet sind.
Man kann in folgender Reihenfolge vorgehen:
- Mitarbeiter erledigen kurzzeitig das aktuell Anliegende wie Informationen weitergeben, Abläufe klären etc.
- Mitarbeiter bauen vorhandene Überstunden ab.
- Mitarbeiter bauen Minusstunden in vorhandenen Arbeitszeitkonten auf.
- Mitarbeiter müssen in bezahlten Urlaub gehen.
- Anordnung von Kurzarbeit und Beantragung von Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit in Flensburg.
- Über noch weitergehende Regeln wollen wir nicht sprechen, Kurzarbeitergeld wird behördenseitig bis 12 Monate gewährt. Bis dahin ist das normale Leben wieder zurückgekehrt.
Arbeitsrechtliches (minimale Auszüge aus unendlich Vielem):
- Es besteht die Pflicht zur Arbeitsleistung. Mitarbeiter(innen) erhalten „wenige Tage“ die Möglichkeit, die Kinderbetreuung zu organisieren, um wieder zur Arbeit zu kommen.
- Die Befürchtung, man könne infiziert sein, generiert nicht den Anspruch, zu Hause bleiben zu dürfen und befreit nicht von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung.
- Schickt der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach Hause, egal warum, ist er zur Zahlung des Lohns verpflichtet.
- Bevor Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, muss der Betrieb alle möglichen Maßnahmen ergreifen (siehe Punkte 1. bis 4.), dies zu verhindern.
- Schickt die Behörde einen Mitarbeiter in Quarantäne, verhält es sich wie bei normalen Krankheiten (6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld).
Das alles erstmal zur aktuellen Info. Es ändern sich stündlich Gegebenheiten. Wir halten Sie möglichst auf dem Laufenden.
Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass Sie als Innungsbetrieb den großen Vorteil haben, dass Sie sich jederzeit gratis von den Juristen des Arbeitgeberverbands in Flensburg telefonisch arbeits- und sozialrechtlich beraten lassen können unter Tel. 0461/840550.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
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2. März 2020