Einfluss des Virus auf Kurzarbeitergeld
Einfluss des Virus auf Kurzarbeitergeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausbreitung des Coronavirus und die in Folge dagegen eingeleiteten Schutzmaßnahmen in China wirken sich auch zunehmend auf die norddeutsche Wirtschaft aus. China ist nicht nur für Hamburg, sondern auch für den Norden ein großer Absatzmarkt, aber auch ein wichtiger Lieferant.
Nach Abstimmung von UVNord mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Coronavirus grundsätzlich geeignet ist, die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld bei Auftragsengpässen zu erfüllen.
Ein aufgrund oder infolge des Coronavirus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretene Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
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