SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

wegen weiter vorhandener Pandemie-Handlungsvorgaben müssen Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen, dass sie das geltende Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau für die Beschäftigten organisatorisch einhalten.

Als empfohlenen Handlungskatalog erarbeitet und veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit sog. SARS-CoV-Arbeitsschutzregeln, die in der 3. und aktuellen Version vorliegen.

Die Arbeitsschutzregeln finden Sie beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 2021-03-23_Anlage Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel