SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
wegen weiter vorhandener Pandemie-Handlungsvorgaben müssen Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen, dass sie das geltende Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau für die Beschäftigten organisatorisch einhalten.
Als empfohlenen Handlungskatalog erarbeitet und veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit sog. SARS-CoV-Arbeitsschutzregeln, die in der 3. und aktuellen Version vorliegen.
Die Arbeitsschutzregeln finden Sie beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
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