SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

in der wieder aufkommenden Verschärfung von Pandemie-Handlungsvorgaben müssen Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen, dass sie das geltende Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau für die Beschäftigten organisatorisch einhalten.

Als empfohlenen Handlungskatalog erarbeitet und veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit sog. SARS-CoV-Arbeitsschutzregeln, die in der 2. angepassten Version erschienen sind.

Die Arbeitsschutzregeln finden Sie beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 36 – Anlage_Handlungskatalog Corona BMAS AR-CoV-2 Ende Oktober 2020