SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
in der wieder aufkommenden Verschärfung von Pandemie-Handlungsvorgaben müssen Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen, dass sie das geltende Arbeits- und Gesundheitsschutzniveau für die Beschäftigten organisatorisch einhalten.
Als empfohlenen Handlungskatalog erarbeitet und veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit sog. SARS-CoV-Arbeitsschutzregeln, die in der 2. angepassten Version erschienen sind.
Die Arbeitsschutzregeln finden Sie beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
RS 36 – Anlage_Handlungskatalog Corona BMAS AR-CoV-2 Ende Oktober 2020
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