Sozialversicherung – Bundesrat stimmt Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 zu

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

der Bundesrat hat dem Vorschlag der Bundesregierung über die maßgebenden Rechen-größen der Sozialversicherung für 2025 zugestimmt. Danach gelten ab 2025 folgende Sätze:

Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

Die Bezugsgrößen verändern sich von jährlich 42.420 € (West) bzw. 41.580 € (Ost), monatlich 3.535,00 € (West) und 3.6465,00 € (Ost) auf bundeseinheitlich 44.940,00 € jährlich bzw. 3.745,00 € monatlich.

 

Grenzwerte in der Krankenversicherung:

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf 66.150 Euro jährlich, beziehungsweise auf 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro, beziehungsweise monatlich auf 6.150 Euro belaufen.

 

Rentenversicherung:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung soll sich im Jahr 2025 erstmalig einheitlich im gesamten Bundesgebiet auf 8.050 Euro monatlich (96.600 Euro im Jahr) erhöhen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich die Einkommensgrenze von 9.300 auf 9.900 Euro im Monat, bzw. auf 118.800 Euro jährlich erhöhen.

 

Durchschnittsentgelte der Rentenversicherung:

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, dass zur Bestimmung der Entgeltpunkte im Kalenderjahr dient, soll für 2025 50.493 Euro betragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land