Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz beschlossen

Sehr geehrte Innungsmitglieder, 

der Bundesrat hat dem Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) am 5. Juli 2024 zugestimmt. Künftig sollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Kompetenzen feststellen lassen können. Die duale Berufsausbildung wird zudem digitaler. 

Diese Informationen sind wertfrei aus dem Internet zusammengestellt und nicht die Meinung der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land. Sie sind allerdings wichtig und formal korrekt.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz ist Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Der Bundestag hat es am 24. Juni 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. Juli 2024 zugestimmt, jedoch in einer begleitenden Entschließung auf Probleme hingewiesen.

Vorgesehen sind Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken – künftig soll es einen Anspruch von Menschen ohne formalen Abschluss auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten geben. Weitere Maßnahmen sollen für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie in der beruflichen Bildung sorgen.

Mit dem Gesetz wird ein neues Validierungsverfahren zur Anerkennung von Berufserfahrung eingeführt. Es richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben. Wenn festgestellt werden kann, dass die persönlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen vollständig vergleichbar mit dem Referenzberuf sind, soll der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder ermittelt werden.

Das Ziel ist, Menschen, die keinen formalen Abschluss, dafür aber Berufserfahrung haben und praktische Kompetenz besitzen, zu ermöglichen diese formal feststellen und bescheinigen zu lassen, so dass sie damit wieder Anschluss an das Bildungssystem bekommen. Durch das BVaDiG soll zudem die berufliche Bildung inklusiver werden, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können.

Auf Anregung des Bundesrates wurde eine Altersgrenze festgelegt. Es bestand die Befürchtung, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge. Die Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen somit mindestens 25 Jahre alt sein.

Mit der gewünschten Erhöhung der Anrechnungszeit vergleichbarer Tätigkeiten vom 1 ½ fachen auf das 2 ½ fache der regulären Ausbildungszeit konnte sich der Bundesrat nicht durchsetzen. Das Gesetz soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Zuvor soll noch eine entsprechende Durchführungsverordnung erlassen werden, da man noch nicht genau weiß, wie die Anerkennungen durch die Handwerkskammern in der Praxis ablaufen sollen. Dies wird aber erst nach der parlamentarischen Sommerpause 2024 geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land