Aktuelle Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Stand 16.02.2022

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

beigefügt erhalten Sie eine aktuelle Zusammenstellung verschiedener Hilfen vom UV Nord für Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 16.02.2022.

Wichtige Änderungen für Schleswig-Holstein auf einen Blick:

  • Kurzarbeitergeld
    • Mit der am 9. Februar 2022 vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.

Zusätzlich werden von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt:

  • die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
  • die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
  • der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
    • die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
    • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Andernfalls entfällt die Erstattung vollständig.

  • Neustarthilfe 2022
    • Seit 11.02.2022 kann die Neustarthilfe 2022 auch über prüfende Dritte beantragt werden.
  • IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
    • Die Antragsfrist wurde bis zum 15.03.2022 verlängert.
  • IB.SH Härtefallfonds Mittelstand
    • Die Antragsfrist wurde bis zum 15.03.2022 verlängert.
  • Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit
    • Seit 28. Januar 2022 tritt eine neue Allgemeinverfügung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord in Kraft. Diese bewilligt die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen mit ausgewählten Tätigkeiten. Befristet ist die Bewilligung bis zum 19. März 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2022-02-25_Anlage_16_02_2022 – Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder