Pressemitteilung der Landesregierung zur Einführung der 2G-Regel

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

da die neuen Corona-Regeln bereits am 17. November in den regionalen Tageszeitungen standen, eine neue, entsprechend geänderte Landesverordnung aber noch nicht veröffentlicht ist (die bisherige Landesverordnung vom 13. November gilt noch bis auf Weiteres bis 30. November), erhalten Sie bereits heute die aktuelle Pressemitteilung der Landesregierung zur 2G-Regel ab dem 21. November 2021.

Der entscheidende Inhalt ist:

Künftig gelten in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten die sogenannte „2G-Regel“. Damit dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen die Räumlichkeiten betreten. Ausgenommen sind Friseurbetriebe, hier ist auch die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests möglich.  

Die Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen ist auch mit einem gültigen Coronatest möglich, im beruflichen Kontext gilt also die 3G-Regel.

Weitere Details siehe Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2021-11-19_Anlage_Pressemeldung zur 2 G-Regel