Aktuelle Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Stand 14.09.2021

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

beigefügt erhalten Sie eine aktuelle Zusammenstellung verschiedener Hilfen vom UV Nord für Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 14.09.2021.

Änderungen auf einen Blick:

Bundesweit:

  • Überbrückungshilfe III Plus:
    • Die Überbrückungshilfe III Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen weitgehend beibehalten bleiben. Lediglich die sogenannte Restart-Prämie innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus endet voraussichtlich schon im September 2021.
  • Neustarthilfe Plus:
    • Die Neustarthilfe Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen beibehalten werden.
    • Seit dem 10. September 2021 kann die Neustarthilfe Plus auch über prüfende Dritte beantragt werden (z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte).

Für Unternehmen aus Schleswig-Holstein:

  • Härtehilfen in Schleswig-Holstein:
    • Die Härtehilfen werden voraussichtlich über den 31. Oktober hinaus bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Bundesweit:

  • Überbrückungshilfe III:
    • Seit 27. August 2021 können Soloselbstständige nach Antragsbewilligung in die Neustarthilfe wechseln.
  • Überbrückungshilfe III Plus:
    • Seit 24. August 2021 können durch den Lockdown entstandene Schäden auf Grundlage der Bundesregelung Schadensausgleich in Änderungsanträgen angegeben werden (Ausweitung Beihilferahmen um 40 Millionen Euro).
  • Neustarthilfe:
    • Seit 20. August 2021 können Änderungsanträge durch prüfende Dritte gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2021-09-14_Anlage_14_09_2021 – Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder