Aktuelle Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Stand 14.09.2021
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
beigefügt erhalten Sie eine aktuelle Zusammenstellung verschiedener Hilfen vom UV Nord für Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 14.09.2021.
Änderungen auf einen Blick:
Bundesweit:
- Überbrückungshilfe III Plus:
- Die Überbrückungshilfe III Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen weitgehend beibehalten bleiben. Lediglich die sogenannte Restart-Prämie innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus endet voraussichtlich schon im September 2021.
- Neustarthilfe Plus:
- Die Neustarthilfe Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen beibehalten werden.
- Seit dem 10. September 2021 kann die Neustarthilfe Plus auch über prüfende Dritte beantragt werden (z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte).
Für Unternehmen aus Schleswig-Holstein:
- Härtehilfen in Schleswig-Holstein:
- Die Härtehilfen werden voraussichtlich über den 31. Oktober hinaus bis 31. Dezember 2021 verlängert.
Bundesweit:
- Überbrückungshilfe III:
- Seit 27. August 2021 können Soloselbstständige nach Antragsbewilligung in die Neustarthilfe wechseln.
- Überbrückungshilfe III Plus:
- Seit 24. August 2021 können durch den Lockdown entstandene Schäden auf Grundlage der Bundesregelung Schadensausgleich in Änderungsanträgen angegeben werden (Ausweitung Beihilferahmen um 40 Millionen Euro).
- Neustarthilfe:
- Seit 20. August 2021 können Änderungsanträge durch prüfende Dritte gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
2021-09-14_Anlage_14_09_2021 – Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder