Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer vom 10.02.2021

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

anbei erhalten Sie den aktuellen MPK-Beschluss von Mittwochabend.

Das meiste, was das Handwerk betrifft, bleibt in Schleswig-Holstein bezüglich des SARS-CoV2-Lockdowns wie es ist. Die Einschränkungen bis zum 14. Februar werden bis zum 7. März verlängert. Ausnahme sind die Friseursalons.

Das bedeutet in aller Kürze:

  • Private Zusammenkünfte – ein Haushalt + eine Person aus einem anderen Haushalt
  • FFP2-Masken oder medizinische Masken in Geschäften und im ÖPNV
  • Friseurdienstleistungen sind ab dem 1. März wieder erlaubt
  • Überall dort, wo möglich Home-Office, befristet bis zum 15.März 2021
  • Arbeitgeber müssen Abstände einhalten und Masken bereitstellen, wenn Home-Office nicht möglich ist
  • Öffnungen von Schulen und Kitas entscheiden die Länder individuell.

Der beigefügte Beschuss der Ministerkonferenz ist noch nicht in einer Landesverordnung S-H umgesetzt. Das soll noch diese Woche erfolgen. Sollten dabei Änderungen zur jetzigen Situation herauskommen, werden wir Sie sofort informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

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