Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer vom 10.02.2021
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
anbei erhalten Sie den aktuellen MPK-Beschluss von Mittwochabend.
Das meiste, was das Handwerk betrifft, bleibt in Schleswig-Holstein bezüglich des SARS-CoV2-Lockdowns wie es ist. Die Einschränkungen bis zum 14. Februar werden bis zum 7. März verlängert. Ausnahme sind die Friseursalons.
Das bedeutet in aller Kürze:
- Private Zusammenkünfte – ein Haushalt + eine Person aus einem anderen Haushalt
- FFP2-Masken oder medizinische Masken in Geschäften und im ÖPNV
- Friseurdienstleistungen sind ab dem 1. März wieder erlaubt
- Überall dort, wo möglich Home-Office, befristet bis zum 15.März 2021
- Arbeitgeber müssen Abstände einhalten und Masken bereitstellen, wenn Home-Office nicht möglich ist
- Öffnungen von Schulen und Kitas entscheiden die Länder individuell.
Der beigefügte Beschuss der Ministerkonferenz ist noch nicht in einer Landesverordnung S-H umgesetzt. Das soll noch diese Woche erfolgen. Sollten dabei Änderungen zur jetzigen Situation herauskommen, werden wir Sie sofort informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land