Innungsversammlung der Dachdecker-Innung Flensburg Schleswig Eckernförde
Arbeitsschutzmaßnahmen: Was müssen Betriebsinhaber beachten?

Mit 39 Lehrlingen im ersten Ausbildungsjahr sowie insgesamt 97 Nachwuchskräften über den gesamten Ausbildungszeitraum verteilt leisten die Fachbetriebe der Dachdecker-Innung Flensburg Schleswig Eckernförde erneut einen wichtigen Beitrag für die fachliche Qualifikation von jungen Menschen: „Im Landesvergleich beachtliche Zahlen, denn unsere Betriebe bilden gut 20 Prozent der schleswig-holsteinischen Lehrlinge aus“, betont Lehrlingswart Michael Asmussen auf der jüngsten Innungsversammlung.
Auf Einladung des Vorstandes versammelten sich die Innungsmitglieder am 8. Oktober im Festsaal des Gasthauses Schröder in Langstedt. Wissenswerte Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhielten die Teilnehmer von einem qualifizierten Referenten aus Wanderup. Christian Czirr zeigte als externer Fachexperte auf, wie Arbeitsschutzmaßnahmen richtig aufgestellt sein müssen und welche grundlegenden Bestandteile indealerweise vorhanden sein sollten. „Im Bereich der Arbeitssicherheit unterstützen wir unsere Kunden dabei, sowohl die gesetzlichen als auch die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und Auflagen einzuhalten und zu erfüllen“, sagt der Referent. Hintergrund: Gefordert werden durch das Arbeitsschutzgesetz von den Unternehmern Gefährdungsbeurteilungen aller Tätigkeiten, Arbeitsplätze sowie Maschinen und Geräte im Betrieb. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung als systematische Erfassung und Bewertung von Gefahren sowie das Ableiten von Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu verstehen. Gab es vor wenigen Jahren noch klare Vorgaben in berufsgenossenschaftlichen Schriften, so wird sich heute immer häufiger darauf berufen, dass die Betriebsinhaber alles anhand ihrer Gefährdungsbeurteilungen festzulegen haben. Obermeister Heiko Oehlert dazu: „Es ist durchaus sinnvoll, stets über den aktuellen Stand der Gesetzgebung informiert zu sein, um die richtigen betrieblichen Maßnahmen zu ergreifen“.