Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite auf einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden. Der Beschluss sieht eine Anhebung auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2025 vor.

Durch die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag im Oktober 2022 wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Beim jetzigen Anpassungsbeschluss hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.

Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen weiterhin zu spüren. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und seine negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft dauern fort. Für das Gesamtjahr 2023 wird eine Stagnation des Wirtschaftswachstums erwartet. Für das Jahr 2024 gehen die aktuellen Prognosen von einer moderaten wirtschaftlichen Erholung aus.

Nach dem politischen Eingriff des Gesetzgebers mit der Anhebung um rund 15 Prozent auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Okt. 2022 war es für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission wichtig, zu einem regelgebundenen Anpassungsverfahren zurückzukehren, das sich, wie bei allen vorherigen einvernehmlichen Entscheidungen der Mindestlohnkommission, an den unveränderten gesetzlichen Kriterien orientiert.

Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat eine Gesamtabwägung vorgenommen, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, einen fairen funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Im Ergebnis soll der Mindestlohn durch die jetzige Anpassungsentscheidung nochmals in zwei Jahren um 5,9 Prozent steigen. Der Vermittlungsvorschlag, den die Vorsitzende vorgelegt und dem die Arbeitgeberseite zugestimmt hat, orientiert sich, wie vom Gesetz gefordert, nachlaufend an der Tarifentwicklung. Hier hat die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission Zugeständnisse gemacht und bedauert, dass es nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung gekommen ist.

Den Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung rechtsverbindlich umsetzen. Sie kann jedoch nicht eine andere Höhe eigenständig festlegen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den heutigen Beschluss der Mindestlohnkommission umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land