Pflegereform: Informationen zur Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 26. Mai in 2. und 3. Lesung verabschiedet.

Der ZDH informiert hierzu mit dem beigefügten Rundschreiben über die Umsetzung der Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl in der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß dem PUEG ab 1. Juli 2023.

Vor diesem Hintergrund übersenden wir Ihnen als Anlagen das ZDH-Musterinformationsschreiben für Ihre Beschäftigten sowie einem Muster für die freiwillige Selbstauskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

Informationen zum PUEG

Anlage1_Musterbrief_Info_PUEG

Anlage2_Selbstauskunft_Mitarbeiter_