Pflegereform: Informationen zur Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 26. Mai in 2. und 3. Lesung verabschiedet.
Der ZDH informiert hierzu mit dem beigefügten Rundschreiben über die Umsetzung der Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl in der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß dem PUEG ab 1. Juli 2023.
Vor diesem Hintergrund übersenden wir Ihnen als Anlagen das ZDH-Musterinformationsschreiben für Ihre Beschäftigten sowie einem Muster für die freiwillige Selbstauskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
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