Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2022.

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

auf der Grundlage des von der Mindestlohnkommission am 30. Juni 2020 beschlossenen Stufenplans erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,82 € ab 1. Juli 2022 auf 10,45 €.

Der Bundestag hat weiterhin eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 € beschlossen, die am 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land