Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft heute, am 25.05.2022 aus
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
ab morgen gelten keine zwingenden Arbeitsschutzmaßnahmen mehr für Friseurbetriebe, wie z.B. 1,5m-Abstandsregel, Masken- oder Testpflicht. Es gibt nur noch Empfehlungen.
Die heutige E-Mail vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und von der Berufsgenossenschaft haben Sie als Anlage zu diesem Rundschreiben von uns erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Friseur- und Kosmetik-Innung Flensburg