Offene Lehrstellen / Ausbildungsplätze für 2022 und Mindestausbildungsvergütung

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

nach dem Ende der Osterferien in Schleswig-Holstein hat für viele Schülerinnen und Schüler der letzte Abschnitt ihrer Schulzeit begonnen. Und wiederum wissen viele von ihnen immer noch nicht, was sie später werden wollen. Für diese jungen Leute wird es nun Zeit, mit der Suche nach passenden Ausbildungsplätzen zu beginnen. Es ist aber noch lange nicht zu spät und deshalb auch noch immer ein guter Zeitpunkt für die Betriebe, jetzt auf freie Ausbildungsplätze für Sommer 2022 hinzuweisen.

Deshalb bieten wir den Innungsbetrieben nach wie vor den Service an, ihre offenen Lehrstellen auf unserer Homepage zu platzieren. Viele von Ihnen nutzen dies bereits. Wer es noch nicht nutzt: Bitte füllen Sie einfach die beigefügte Rückmeldung aus und schicken Sie uns diese zurück. Wir kümmern uns um die Veröffentlichung.

Hinweis auf die Mindestausbildungsvergütung

Für alle Lehrlinge, die 2022 ihre Ausbildung beginnen, gilt die gesetzliche allgemeinverbindliche Mindestausbildungsvergütung, sofern die Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen. Das trifft zum Beispiel für die Friseur- und Kosmetik-Innung Flensburg zu. Die Mindestausbildungsvergütung darf unterschritten werden, wenn ein geltender Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht. Weiterhin gilt jedoch die bisherige Regelung zur „Angemessenheit der Ausbildungsvergütung“, der zufolge die Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung nicht unterschreiten darf.

Die Mindestausbildungsvergütung beträgt für jetzt neu geschlossene Verträge Sommer 2022

im 1. Lehrjahr           585 €

im 2. Lehrjahr           690 €

im 3. Lehrjahr           790 €

im 4. Lehrjahr           819 €

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

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