Viele Corona-Einschränkungen fallen ab dem Wochenende weg. Der Verordnungstext liegt noch nicht vor, deshalb sind diese Informationen noch unter Vorbehalt.

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

Ministerpräsident Daniel Günther hat gestern auf einer Pressekonferenz Erleichterungen angekündigt, die angesichts der derzeitigen Infektionslage mit überwiegend milden Verläufen nach Abstimmung mit der Expertenrunde der Landesregierung für vertretbar gehalten werden.

  • So entfällt ab dem 19. März 2022 die Testpflicht (2G- und 3G-Regeln entfallen) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ausnahmen: In Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kitas muss weiterhin getestet werden.
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen bis zum April 2022, u. a. im Einzelhandel, Gastronomie (außer an den Plätzen), in Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr. Dann entfällt diese jedoch laut der Bundesgesetzgebung. Danach besteht eine Maskenpflicht weiter in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Flugzeug sowie in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Achtung: Eine Maske zu tragen wird aber weiterhin empfohlen, um sich selbst und andere gut vor einer Ansteckung zu schützen.

Es sind auch Änderungen im Infektionsschutzgesetz geplant, die am 18.03.2022 im Bundestag verabschiedet werden sollen.

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz haben unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitgeber, denn die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz entfällt und damit auch die Nachweis- bzw. Kontrollpflicht des Arbeitgebers. Ebenso entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause zu ermöglichen (Homeoffice-Pflicht).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land