Aktuelle Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Stand 18.01.2022

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

beigefügt erhalten Sie eine aktuelle Zusammenstellung verschiedener Hilfen vom UV Nord für Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 18.01.2022.

Wichtige Änderungen für Schleswig-Holstein auf einen Blick:

  • Kurzarbeitergeld:
    • Neue Regelungen und Verlängerung bis 31. März 2022
  • Überbrückungshilfe IV [NEU]:
    • Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
  • Neustarthilfe 2022 [NEU]:
    • Seit 14. Januar 2022 können Direktantragstellende die Neustarthilfe 2022 beantragen.
  • UnternehmensWert:Mensch – „Gestärkt durch die Krise“ [NEU]:
    • Im Fokus des neuen Programmzweigs „Gestärkt durch die Krise“ steht der Aufbau und Stärkung organisationaler Resilienz. Das heißt, Unternehmen sollen darin unterstützt werden, eine widerstandsfähige und innovationsbereite Unternehmenskultur zu etablieren, um die COVID-19-Pandemie und deren Folgen gut und nachhaltig zu meistern, aber auch auf weitere Krisen besser vorbereitet zu sein.
  • Härtehilfen:
    • Der Förderzeitraum wurde bis einschließlich März 2022 erweitert. Somit fällt die Antragsfrist auf den 30. April 2022.
  • Sonder-Beteiligungsprogramm S-H:
    • Die Antragsfrist wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.
  • Landesprogramm Wirtschaft – Digibonus II S-H [NEU]:
    • Mit diesem Programm werden die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2022-01-18_Anlage_18_01_2022 – Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder