Aktuelle Landesverordnung, gültig seit 12.01.2022
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
beigefügt erhalten Sie die gesamte Corona-Landesverordnung, die gestern veröffentlicht wurde.
Unserem gestrigen Rundschreiben mit der vorweggenommenen Zusammenfassung für das Handwerk ist noch hinzuzufügen, dass nun für sämtliche Veranstaltungen Maskenpflicht gilt, die Sperrstunde von 23 bis 05 Uhr dagegen aber nur für die Gastronomie.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
Verwandte Beiträge
Aktuelle Landesverordnung, gültig ab 29. März 2021
30. März 2021
Aktuelle Landesverordnung, gültig ab 26. Juli 2021
26. Juli 2021
Die aktuelle Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
8. September 2021