Aktuelle Landesverordnung, gültig seit 12.01.2022

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

beigefügt erhalten Sie die gesamte Corona-Landesverordnung, die gestern veröffentlicht wurde.

Unserem gestrigen Rundschreiben mit der vorweggenommenen Zusammenfassung für das Handwerk ist noch hinzuzufügen, dass nun für sämtliche Veranstaltungen Maskenpflicht gilt, die Sperrstunde von 23 bis 05 Uhr dagegen aber nur für die Gastronomie.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2022-01-13_Anlage_220111_Corona-BekaempfungsVO_unterz