Ergebnisse der gestrigen MPK-Konferenz zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
hiermit finden Sie die Ergebnisse der gestrigen Bund-Länder-Konferenz zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Original beigefügt.
Zu den wichtigsten – auch das Handwerk betreffenden – Neuerungen gehört die sofortige Einführung der 2G-Regelung in der Gastronomie und den meisten Bereichen des Handels.
Bis auf weiteres gilt aber speziell für Friseurbetriebe in Schleswig-Holstein nach wie vor die 3G-Regelung, obwohl für alle anderen „körpernahen Dienstleistungen“ 2G gilt. Dies ist in §9 der aktuell und noch bis zum 15. Dezember gültigen Landesverordnung geregelt.
Das Land Schleswig-Holstein kann nun noch weiter verschärfen. Das würde dann in einer neuen Landesverordnung geschehen. Diese ist aber noch nicht veröffentlicht. Sobald hier etwas Neues gilt, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
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