„Corona: Umgang mit Quarantänevorschriften“ mit den Neuregelungen der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
am 22. Juli 2021 wurde die anliegende Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie nimmt Anpassungen an den in der Coronavirus-Einreiseverordnung seit dem 13. Mai 2021 geltenden Quarantäneregelungen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vor und ist am 28. Juli 2021 in Kraft getreten.
Mit der neuen Verordnung werden die bei der Einreise geltenden Quarantäneregelungen der CoronaEinreiseV nach aktuellem Stand bis zum 10. September 2021 verlängert und vor allem die Vorgaben im Fall einer Absonderung bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet modifiziert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den angefügten Anlagen:
- Zusammenfassung – UDH-Merkblatt „Corona: Umgang mit Quarantänevorschriften“ mit den Neuregelungen der Zweiten Verordnung zur Änderung der CoronaEinreiseV
- Merkblatt – Corona: Umgang mit Quarantänevorschriften
- Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 21. Juli 2021
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land
2021-07-30_Anlage 1_rs9921_Merkblatt_Corona-Quarantaene
2021-07-30_Anlage 2_rs9921_Anlage_Merkblatt_Corona-Quarantaenevorschriften
2021-07-30_Anlage 3_rs9921_Anlage_BAnz_AT_22 Jul2021_Corona-Quarantaene