Aktuelle Landesverordnung, gültig ab 26. Juli 2021
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
beigefügt erhalten Sie die aktuelle Lesefassung der Landesverordnung zum Corona-Virus.
Wichtig ist der Wegfall der Testpflicht beim Besuch von Gaststätten im Innenbereich und bei Veranstaltungen wie z. B. Freisprechungen und Innungsversammlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land