Urlaubsreisen in Zeiten von Corona – Rückkehr von Beschäftigten aus Risikogebieten

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

zur Zeit wird in den Medien verstärkt über Reiserückkehrer während Corona berichtet, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Fußball-EM.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) vom 12.05.2021 führt die verschiedenen Elemente beim Thema Einreise bundeseinheitlich zusammen:

Sie regelt zum einen die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Quarantäneregelungen nach Einreise, die bisher in der Zuständigkeit der Länder lagen.

Auch das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten wurde in die Verordnung integriert.

Was Arbeitgeber und reiserückkehrende Arbeitnehmer danach wissen müssen, erklärt das beiliegende Merkblatt des ZVEH.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

2021-07-02_Anlage_210628_Merblatt ZVEH Urlaub und Corona