Neue Corona-Regelungen in der Stadt Flensburg ab Montag, den 26. April

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

gestern hat die Stadt Flensburg die neuen Corona-Regelungen für die Woche 26. April bis 2. Mai veröffentlicht. Gegenüber den bisher aktuellen Regelungen gilt insbesondere folgende Änderung:

Der Einzelhandel darf wieder öffnen. Dabei ist die Zahl der Kunden für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche auf einen Kunden je 10 Quadratmeter begrenzt. Übersteigt die Fläche 800 Quadratmeter, so ist die Zahl der Kunden auf der zusätzlichen Fläche auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt. In einem Geschäft mit einer Verkaufsfläche vom 1.600 Quadratmetern dürfen sich demnach 120 Kunden gleichzeitig aufhalten (80 Kunden für die ersten 800 Quadratmeter und weitere 40 für die restlichen 800 Quadratmeter), wobei das Abstandsgebot einzuhalten ist.

Ebenfalls gestern hat der Bundestag die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes – die bundeseinheitliche Notbremse – beschlossen. Da dieses Gesetz noch nicht rechtskräftig ist und insbesondere erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 wirkt, gehen wir hierauf jetzt nicht weiter ein, da momentan die Werte in der Stadt Flensburg und den umliegenden Landkreisen weit darunter liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land