Corona Selbst- und Schnelltests von Arbeitgebern für Arbeitnehmer

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

aktuell wird in allen Medien sehr viel über Teststrategien gesprochen und um die Verantwortung der Arbeitgeber, für die individuelle und gesamtgesellschaftliche Bekämpfung des Virus nach dem Anbieten von Home-Office nun auch die Tests in den Betrieben zu gewährleisten.

Im Moment gibt es dafür noch keine gesetzliche Verpflichtung. Wir glauben aber, dass in absehbarer Zeit die Politik die Betriebe dazu verpflichten wird. Zum gesell-schaftlichen, medizinischen und arbeitsrechtlichen Hintergrund hat der ZDH eine FAQ-Liste zum Umgang mit Corona-Tests in den Betrieben herausgegeben, die wir als Anlage beigefügt haben, wo all diese Punkte genau erläutert werden. Dennoch wollen wir vorab einige Erklärungen daraus und dazu geben:

Unterschieden wird zwischen Schnelltests und Selbsttests. Der Hauptunterschied ist, dass beim Schnelltest das Stäbchen von einer medizinisch geschulten fremden Person bis zur Rachenrückwand eingeschoben wird und beim Selbsttest das Stäbchen nur 2-3 cm eingeschoben wird, weshalb es jeder selbst machen kann. Nur bei Schnelltests bekommt man eine Bescheinigung, aber auch nicht immer, bei Selbsttest dagegen nicht. Mittlerweile scheint das System der Selbsttests die Schnelltests etwas zu verdrängen.

Es ist aus unserer Sicht zu empfehlen, sich bereits jetzt mit einem begrenzten Vorrat an Selbsttests für zumindest ein paar Wochen auszustatten. Zur Zeit ist es so, dass zumindest ALDI und EDEKA diese Selbsttests sofort parat haben. Sie kosten dort 5 € brutto pro Stück und sind an der Kasse zu bekommen. Pro Person bekommt man pro Einkauf bis zu 5 Stück. Aktuell sind diese Tests bei sämtlichen Lieferanten (die zum Beispiel auch die Masken anbieten) teurer, so zwischen 5 € und 7,50 € netto, je nach Menge. Wir weisen deshalb darauf hin, da momentan die Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. In den letzten Wochen haben auch noch mehr und mehr Landesverbände Selbsttests angeboten.

Es kann im Moment – zumindest bei kleineren Betrieben – tatsächlich Sinn machen, jemanden loszuschicken, der verschiedene ALDI- und EDEKA-Märkte in der Nähe anfährt und überall jeweils 5 Tests für den Betrieb kauft, bis sich herauskristallisiert, was die Bundesregierung nun genau beschließt bzw. welcher Lieferant was zu welchem Preis anbietet.

In eigener Sache: Wir haben in der Kreishandwerkerschaft vor wenigen Wochen begonnen, an unserem Standort zu testen. Wir testen zur Zeit in der ÜLU alle Lehrlinge 1 x wöchentlich. Auf alle anderen Abstands- und Hygienemaßnahmen wird selbstverständlich ebenfalls genau geachtet.

Was ist nun, wenn jemand dabei tatsächlich positiv getestet wird?

  • Zunächst absondern.
  • Dann telefonisch informieren (z.B. Betrieb).
  • Dann nach Hause fahren (nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder abholen lassen.
  • Dann das Gesundheitsamt des Kreises informieren, wo der Wohnort ist:

Flensburg 0461/858585 und Schleswig 04621/87150, beide haben die gleichen Öffnungszeiten, 7 Tage die Woche 8 Uhr bis 16.30 Uhr.

  • Beigefügt ist auch eine Anlage „Verhalten nach Positivtest“ von der Landesregierung, wo unter anderem auf all diese verpflichtenden Meldungen weiter eingegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 2021-03-31_Anlage_FAQ Umgang mit Coronatests in Betrieben_Stand 03_2021

RS 2021-03-31_Anlage_Verhalten_nach_Positivtest