Betriebe bleiben über Ostern geöffnet

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

mit einer persönlichen Ansprache hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Beschlüsse von Anfang der Woche zur Osterruhe jetzt kurzfristig zurückgenommen. Betriebe dürfen damit nun doch über die Ostertage öffnen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Mittag nach massiver Kritik verkündet, den Bund-Länder-Entscheid vom 22. März 2021 zur Osterruhe rückgängig zu machen. Sie habe entschieden, die Verordnungen zur Osterruhe nicht auf den Weg zu bringen, sondern zu stoppen. Aufwand und Nutzen einer solchen Regelung hätten in keinem vernünftigen Verhältnis gestanden, erklärte Merkel.

Betriebe dürfen demnach am 1. und 3. April 2021, entgegen des vorherigen Beschlusses des Bundes, öffnen. Es gilt jedoch weiterhin die neue Landesverordnung zu prüfen, nachdem sie erschienen ist. Wir werden Sie weiter informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land