Auswirkungen des 2. Lockdown

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

der 2. Lockdown in Deutschland wegen der Corona-Pandemie ist seit Tagen Thema in allen Medien. Freitagabend hat das Land Schleswig-Holstein die Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar wieder in einer eigenen Landesverordnung umgesetzt und veröffentlicht. Das ist nun gültig.

Diese Verordnung sowie diejenige für Schulen, die auch für Berufsschulen und seit heute auch für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ÜLU gültig ist, finden Sie als PDF beigefügt sowie auf der Startseite der Kreishandwerkerschaft Flensburg https://www.kh-fl.de .

In unserem Rundschreiben vom 6. Januar 2021 hatten wir angekündigt, Sie sofort zu informieren, sofern sich Änderungen insbesondere bezüglich ÜLU, Berufsschule oder Prüfungsvorbereitungen ergeben. Genau dies ist nun geschehen. Auf Hinweis der beiden Kreishandwerkerschaften Schleswig und Flensburg hat die Landesregierung Schleswig-Holstein bei ÜLU und Prüfungen Ausnahmen vom Lockdown zugelassen (siehe Artikel Flensburger Tageblatt von heute, als PDF beigefügt). Die entsprechenden Betriebe und Lehrlinge, die bei uns am Standort am Harnis in Flensburg zur ÜLU gehen, werden wir noch kurzfristig separat informieren / zur ÜLU einladen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 2021-01-11_Anlage 1 Corona VO 08.01.2021

RS 2021-01-11_Anlage 2 SchulVO 08.01.2021pdf

RS 2021-01-11_ Anlage FLENSBURGER TAGEBLATT 11.01.21