Auswirkungen des 2. Lockdown

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

der 2. Lockdown in Deutschland wegen der Corona-Pandemie ist Thema Nr.1 in allen Medien. Gestern Abend hat das Land Schleswig-Holstein die Beschlüsse der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember in einer eigenen Landesverordnung umgesetzt und veröffentlicht. Das ist nun gültig.

Diese Verordnung finden Sie als PDF beigefügt sowie auf der Startseite der Kreishandwerkerschaft Flensburg https://www.kh-fl.de unter „aktuelle Informationen zur Corona-Krise“ und dort unter dem Logo vom Land Schleswig-Holstein oder auch unter diesem link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html

Direkt betroffen sind zum Beispiel die Friseur- sowie die KFZ-Innung und auch die Kreishandwerkerschaft selbst. Die KFZ-Verkaufshäuser sowie die Friseurgeschäfte müssen ab Mittwoch, 16. Dezember, schließen. Nach der „Novemberhilfe“ und der „Dezemberhilfe“ soll ab Januar die „Überbrückungshilfe III“ finanzielle Unterstützung leisten. Diese ist ebenfalls wieder ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu beantragen.

Die Bau- sowie die Maler-Innung, die die ÜLU hier am Standort am Harnis durchführen, sind betroffen, da ebenfalls ab 16. Dezember Präsenzveranstaltungen wie die ÜLU nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Die betroffenen Ausbildungsmeister und Lehrlinge sind unterrichtet und die Lehrlinge werden ab Mittwoch wieder in den Betrieben sein.

Maßnahmen wie die Berufsorientierung BO dürfen ab sofort auch nicht mehr als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden, sondern müssen in „alternativen Lernformen“ ablaufen – ähnlich wie home-schooling.

Alle anderen Gewerke sind aktuell von keinen neuen/zusätzlichen Einschränkungen betroffen und können unter den bisherigen Hygienebedingungen weiter arbeiten.

Die zur Zeit laufenden Prüfungen bei den 3 1/2jährigen Berufen werden weiterhin durchgeführt.

Die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft bleibt weiterhin geöffnet, um Sie wie gewohnt zu unterstützen. Diese ist lediglich unabhängig von Corona vom 24. Dezember bis zum 3. Januar geschlossen.

Die Maßnahmen der Landesverordnung haben Gültigkeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Am 5. Januar treffen sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erneut per Videokonferenz, um Maßnahmen ab dem 11. Januar in Abhängigkeit der dann vorherrschenden Pandemielage zu besprechen.

Wir werden Sie stets auf dem Laufenden halten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

gez. Martin Hanisch

Hauptgeschäftsführer

RS 42 – Anlage_Corona-Beka_mpfVO ab 16 12 2020