Steuerbefreiung bei Beihilfen und Unterstützungen an Arbeitnehmer
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
das Bundesfinanzministerium hat im April in einem Schreiben „Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen“ Einzelheiten dazu veröffentlicht, wie Betriebe an ihre Mitarbeiter steuerfrei bis max. 1.500,00 € an Beihilfen/Zuschüssen zahlen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle
der Kreishandwerkerschaft
Flensburg Stadt und Land
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