Steuerbefreiung bei Beihilfen und Unterstützungen an Arbeitnehmer

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

das Bundesfinanzministerium hat im April in einem Schreiben „Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen“ Einzelheiten dazu veröffentlicht, wie Betriebe an ihre Mitarbeiter steuerfrei bis max. 1.500,00 € an Beihilfen/Zuschüssen zahlen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft

Flensburg Stadt und Land

 

RS 27 – Anlage_BMF_Steuerbefreiung_Beihilfen_AN