Ausbildungsprämie

Ausbildungsprämie

 

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

die Bundesregierung hat die Ausbildungsprämie (siehe unser Rundschreiben vom 04.06.2020) nun konkretisiert.

Einerseits gilt die Einschränkung, dass nur besonders durch die Pandemie betroffene Betriebe die Förderung erhalten sollen und andererseits ist geplant, dass die Förderung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden soll.

Punkt 1 Prämie zum Erhalt/Fortführung des Ausbildungsniveaus

Die Prämie soll dem Erhalt/der Erhöhung des Ausbildungsniveaus dienen, aber nicht zur Abfederung von Unsicherheiten in den kommenden Monaten.

Das heißt: Hauptkriterium für den Bezug der Prämie sind

  • Umsatzeinbußen von mind. 60% im April und Mai 2020 gegenüber 2019 oder
  • ein Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020.
  • Die Prämie wird nach erfolgreicher Probezeit durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Punkt 2 Prämie zur Erhöhung des Ausbildungsangebots

  • Der Zuschuss liegt bei einmalig 3.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag, der über das frühere Ausbildungsniveau zusätzlich für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen wird.
  • Auch hier wird nach Ende einer erfolgreichen Probezeit gezahlt.

Punkt 3 Prämie zur Vermeidung von Kurzarbeit

  • Antragsberechtigt sind KMU, die aufgrund der Krise durch einen Arbeitsausfall von mind. 50% im Gesamtbetrieb betroffen sind, aber ihre Ausbildungsaktivität aufrechterhalten.
  • Die Förderung liegt bei 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem die Voraussetzung vorliegt.

Punkt 4 Auftrags- und Verbundausbildung

  • Können KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür gefördert werden.
  • Dazu muss der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen (durch die Pandemie) von Schließungen/erheblichen Auflagen betroffen sein, sodass die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindert wird.

Punkt 5 Übernahmeprämie zur Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen bei pandemiebedinger Insolvenz

  • KMU, die Auszubildende aus (durch die Pandemie) insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen erhalten 3.000 Euro Prämie je Auszubildendem.

Insgesamt wird eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft

Flensburg Stadt und Land

RS 20 – Anlage_eckpunkte-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern