Zuschussprogramm für Unternehmen mit elf bis zu 50 Mitarbeitern

Zuschussprogramm für Unternehmen mit elf bis 50 Mitarbeitern
Ab sofort kann ein Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten bei der IB.SH gestellt werden.

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

ab sofort können Sie sich den Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten herunterladen und auch wieder ausschließlich direkt online bei der IB.SH hochladen.

Die Landesregierung hat am 3. April 2020 ein 150 Millionen Euro schweres Zuschussprogramm Wirtschaft beschlossen, das die bestehende Förderlücke bei Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten schließt. Die Landesregierung kommt damit einer Forderung der Wirtschaft nach, die vehement auf das Schließen dieser Förderlücke und der Benachteiligung schleswig-holsteinischer Unternehmen gegenüber Unternehmen in Nachbarländern gedrungen hatte. Die betroffenen Betriebe, die in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, können einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro beantragen.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Selbstständige, Angehörige der freien Berufe und Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die
· wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Hauptberuf
freiberuflich oder als Selbstständige tätig sind,
· ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder einem Sitz der
Geschäftsführung in Schleswig-Holstein aus ausführen,
· bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
· ihre Waren und/oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. April 2020 am Markt angeboten haben.

Von der Förderung ausgenommen sind:
· Öffentliche Unternehmen
· Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten waren.

Was wird gefördert?
Liquidität, um zukünftige Betriebsausgaben wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten für die nächsten drei Monate (bei Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 Prozent für die nächsten fünf Monate) zu decken.

Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe wird als nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Coronakrise entstanden ist.
Die konkrete Höhe einer Einmalzahlung orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei (beziehungsweise bei Miet-/Pachtnachlass von mindestens 20 Prozent für fünf) aufeinander folgende Monate.
Die Soforthilfe wird auf Basis der Betriebsausgaben des Antragsberechtigten, unter anderem gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen berechnet.
Weitere Infos zum Soforthilfe-Programm finden Sie auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Wir weisen darauf hin, dass der Antrag ausschließlich online bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingereicht werden kann. Dieses unter: www.ib-sh.de/antragsupload-soforthilfe-land

Dort finden Sie auch eine Anleitung zur Beantragung der Soforthilfe sowie eine Übersicht zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land