Durchführung von Prüfungen im Handwerk ab 24.04.2020

DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN IM HANDWERK AB 24.04.2020

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir bereits am 01.04. über Ausbildungsfragen im Corona-Kontext mit Unterlagen der BDA und der Bundesministerien für Bildung sowie Wirtschaft informiert hatten, erhalten Sie nun die aktuellen prüfungsrelevanten Informationen des ZDH, speziell für das Handwerk.

Wir bitten die Betriebe, die beigefügten Informationen auch den betreffenden Lehrlingen zukommen zu lassen.

Vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land

RS 13 – Anlage_Prüfungsempfehlung nach 24042020