Bescheinigung bei ausgesprochener Ausgangssperre

Bescheinigung bei ausgesprochener Ausgangssperre

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

aktuell droht aufgrund der Corona-Krise eine Ausgangssperre, die Politik will am Wochenende erneut beraten. Wir gehen davon aus, dass die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte nicht von dieser Ausgangssperre betroffen sind. Wie eine konkrete Ausgangssperre aussehen wird, können wir Ihnen heute nicht sagen.

Aus unserer Sicht empfiehlt es sich nicht, rein vorsorglich eine Bescheinigung für Arbeitnehmer bereits heute auszustellen. Sollte ein Unternehmen entsprechende Bescheinigungen ausstellen (müssen), könnten diese aber – ohne die Übernahme einer Garantie – wie folgt auf dem Briefkopf und mit Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers versehen aussehen:

Bescheinigung zur Vorlage bei Ausgangssperre

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir, dass

Herr / Frau …

wohnhaft in ….

an seinem/ihrem Arbeitsort in ….

unabkömmlich ist und nicht von seinem/ihrem Wohnort aus arbeiten kann.

Die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers sind: Montag bis Freitag von … bis …

 

Mit freundlichen Grüßen

die Geschäftsstelle

der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land